Schüleraufnahme
Schüleraufnahme 1. Klasse
Im Herbst
Ende Oktober müssen die Eltern schriftlich einen unverbindlichen Aufnahmeantrag für ihr Kind stellen (Aufnahmeanträge sind im Schulbüro, Mo - Fr 8 - 13 Uhr, Tel. 07551-830150, heidi.gonschorek@waldorfschule-ueberlingen.de erhältlich). Wichtig: Auch für „junge“ Kinder, die vor dem offiziellen Stichtag, 30. Juni, geboren sind (also bis zum 30.06. sechs Jahre alt werden) und zurückgestellt werden sollen, muss ein Aufnahmeantrag gestellt, wenn das Kind durch die Schulärztin zurückgestellt werden soll. Im Oktober findet ein Informations-Elternabend statt, auf dem sich interessierte Eltern über die Grundansätze der Waldorfpädagogik, über die Frage der Schulreife und das Aufnahmeverfahren informieren können.
Von Januar bis März
können sich die Eltern auf zwei Informations-Elternabenden mit dem Konzept der Waldorfschule Überlingen vertraut machen. Parallel beginnt die sogenannte pädagogische Aufnahme, in der jedes angemeldete Kind einmal zu einem Probeunterricht in die Schule eingeladen wird. Über die dort gesammelten Eindrücke werden die Eltern in einem Telefonat informiert. Im selben Zeitraum findet auch die schulärztliche Aufnahme statt. Zum einen wird hierbei das Kind auf seine Schulreife hin untersucht, zum anderen schauen die Eltern gemeinsam mit der Schulärztin auf die Entwicklung des Kindes.
Vor Ostern
erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung, ob die Schule ihrem Kind einen Schulplatz anbietet. Erst wenn die Eltern die Aufnahme ihres Kindes mit der Unterzeichnung des Schulvertrages bestätigen ist die Aufnahme rechtskräftig abgeschlossen. Außerdem werden die Eltern Mitglied der Genossenschaft zur Förderung der Freien Waldorfschule am Bodensee und zeichnen pro Kind drei Anteile der Genossenschaft.
Im Herbst
wird die Aufnahme des neuen Schulkindes im Rahmen der Einschulungsfeier mit der ganzen Schulgemeinschaft festlich begangen.
Quereinsteiger
Es gibt die Möglichkeit, im laufenden Schuljahr Schüler bei uns an der Schule anzumelden. Dazu sind die folgenden Schritte notwendig:
- Kontakt mit dem zuständigen Aufnahmebeauftragten (siehe unten) aufnehmen und die Situation des aufzunehmenden Schülers schildern.
- Der Aufnahmebeauftragte klärt, ob in der gewünschten Klassenstufe aktuell eine Aufnahme möglich ist und sendet dem Antragsteller das Antragsformular (in der Regel per Mail als pdf-Datei) zu.
- Den ausgefüllten Antrag zusammen mit einem aktuellen Foto und den zwei letzten Zeugnissen des Schülers sowie einem Entwicklungsbericht an die Schule senden (ab der 6. Klasse schreibt der Schüler eine kurze Selbstdarstellung und begründet, warum er an unsere Schule wechseln möchte). Die Bearbeitung des Antrags kostet 40 Euro.
a) Gibt es einen freien Platz, meldet sich der Klassenlehrer / Tutor und verabredet eine Hospitationswoche
b) Gibt es keinen freien Platz, kommt der Schüler auf die Warteliste. - Nach der Hospitationswoche bespricht sich das Klassenkollegium und entscheidet, ob eine Aufnahme möglich ist.
- Bei einer Aufnahme werden die Eltern (in der Oberstufe zusammen mit dem Schüler) zu einem Gespräch eingeladen, um die Aufnahmemodalitäten zu besprechen.
- Eine Aufnahmeabsage kann auch telefonisch oder schriftlich erfolgen.
- Die Eltern werden (in der Oberstufe zusammen mit dem Schüler) zu einem Gespräch eingeladen. In diesem Gespräch wird die endgültige Entscheidung über die Aufnahme getroffen und die Aufnahmemodalitäten werden besprochen.
- Die Aufnahme des Schülers ist abgeschlossen, sobald der Schulvertrag und die Genossenschaftsanteile unterschrieben sind.
Zuständige KollegInnen für die Aufnahme finden Sie unter Kontakt