Schulabschlüsse
Hauptschulabschluss
Der Hauptschulabschluss ist an Waldorfschulen in Baden-Württemberg keine zentrale Prüfung. Es werden Prüfungsarbeiten in Deutsch, Englisch und Mathematik geschrieben.
Der Termin dieser Arbeiten liegt in der Regel in den letzten Schulwochen vor den Sommerferien und wird den Schülern rechtzeitig durch den Prüfungsbeauftragten mitgeteilt.
Die übrigen Noten im Hauptschulabschlusszeugnis sind die in Noten gefassten Beurteilungen aus dem Waldorfjahreszeugnis, die mindestens ausreichend sein müssen.
Am Ende des Schuljahres wird das Hauptschulabschlusszeugnis mit dem Waldorfzeugnis und den geschriebenen Prüfungsarbeiten dem staatlichen Schulamt vorgelegt. Dort wird es unterschrieben und gesiegelt und ist dann dem staatlichen Hauptschulabschluss gleichgestellt.
Mittlere Reife
In der 11. Klasse gibt es für Schüler, die eine entsprechende Empfehlung der Klassenkonferenz erhalten haben, die Möglichkeit die Realschulabschlussprüfung abzulegen.
Schüler, die sich auf den Realschulabschluss vorbereiten, bleiben im Klassenverband und nehmen weitgehend am normalen Unterricht teil. Anschließend gehen die Schüler unabhängig von ihrem Notendurchschnitt in die 12. Klasse und sind frei, auch höhere Abschlüsse anzustreben (s.u.). Die Entscheidung, wer an der Vorbereitung auf den Realschulabschluss teilnimmt, findet in der 10. Klasse statt:
- In einem Elternabend, spätestens vor Weihnachten, werden die Eltern über den Realschulabschluss und die erforderlichen Schritte dorthin informiert.
- Vor den Fastnachtsferien entscheidet die Klassenkonferenz, für welche Schüler ein Realschulabschluss sinnvoll oder notwendig erscheint. Die Empfehlungen werden den Eltern und Schülern schriftlich mitgeteilt.
- Schüler, die keine Empfehlung erhalten und sich trotzdem eine Teilnahme wünschen, können dies beantragen. Über die Annahme der Anträge entscheidet die Klassenkonferenz.
Zwei Wochen vor den schriftlichen Prüfungen wird entschieden, welche der angetretenen Schüler zur Realschulabschlussprüfung angemeldet werden.
Die Grundlage der Zulassung ist die Bestehensklausel, die für die schriftlich geprüften Fächer gilt: in keinem dieser Fächer die Note „ungenügend“ (6), in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ (5), insgesamt ein Notendurchschnitt von „ausreichend“ (4).
Fachhochschulreife
Vor den Pfingstferien des 12. Schuljahres wird von der Klassenkonferenz entschieden, welche Schüler an der Fachhochschulreife teilnehmen werden. In den Fachhochschulreifekurs können nur Schüler aufgenommen werden, die mindestens seit der 9. Klasse eine Waldorfschule besuchen.
Im Fachhochschulreife-Kurs der 13. Klasse wird vor den Weihnachtsferien entschieden, welche der angetretenen Schüler zur Fachhochschulreifeprüfung angemeldet werden.
Grundlage für die Zulassung ist die Bestehensklausel der vier tatsächlich geprüften Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik und ein naturwissenschaftliches Fach:
- in keinem dieser Fächer die Note „ungenügend“ (6)
- in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ (5)
- insgesamt ein Notendurchschnitt von „ausreichend“ (4).
Abitur
Schülerinnen/Schüler, die die allgemeine Hochschulreife (Abitur) anstreben, legen die Prüfung in der 13. Jahrgangsstufe ab. Die Prüfungsinhalte und -termine entsprechen den allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg.
Die Klassenkonferenz entscheidet vor den Pfingstferien des 12. Schuljahres über die Zulassung zur Abiturvorbereitung. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt, wenn die Kriterien der „Januarschwelle“ erfüllt sind: Die Ergebnisse der schriftlichen Klausuren in der 13. Klasse bis Ende Januar vor der Abiturprüfung im Frühjahr müssen insgesamt mit „ausreichend“ bewertet worden sein, und die Schülerin/ der Schüler darf in keinem schriftlichen Prüfungsfach 0 Punkte haben. Sind diese Kriterien nicht erfüllt, so wird die Schülerin/der Schüler nicht zur Prüfung zugelassen. Gemeinsam mit der Schülerin/dem Schüler und den Eltern, wird dann eine passende Alternative gesucht.
In folgenden Fächern werden schriftliche Prüfungen abgelegt: Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache (Englisch oder Russisch), Geschichte.
Folgende Fächer werden mündlich geprüft: Zweite Fremdsprache (Englisch oder Russisch), Musik oder Physik.
Kunst und Biologie werden als Hospitationsfächer abgeprüft.
Bei der Notenfindung der allgemeinen Hochschulreife werden nur die mündlichen und schriftlichen Ergebnisse an den jeweiligen Prüfungsterminen des Abiturs berücksichtigt. Punkte, die bei Klausuren im Laufe des Jahres erzielt wurden, werden nicht berücksichtigt.
Die systematische Erarbeitung des Prüfungsstoffes beginnt bereits in der 12. Klasse, um eine intensive, zeitlich ausreichende und detaillierte Vorbereitung zu ermöglichen. Besonderer Wert wird hierbei auf individuelle Betreuung der einzelnen Schüler gelegt, um jeden Schüler die besten Chancen für einen erfolgreichen Abschluss zu bieten