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Abschlüsse an der Freien Waldorfschule Überlingen

Die Freie Waldorfschule Überlingen bietet neben dem Waldorfschulabschluss alle staatlichen Abschlüsse an. Diese sind den Abschlüssen, die an öffentlichen Schulen erworben werden können, gleichwertig. Sie sind in ganz Deutschland anerkannt. (Eine Ausnahme bildet die Fachhochschulreifeprüfung, die nicht automatisch in allen Bundesländern anerkannt wird.

  • Der Hauptschulabschluss kann frühestens ab der 9. Klasse beantragt werden.

  • Die Realschulabschlussprüfung wird in der 11. Klasse abgelegt. 

  • Der Waldorfschulabschluss wird in der 12. Klasse abgelegt.

  • Die Fachhochschulreifeprüfung wird in der 13. Klasse abgelegt. (Für die Einschreibung zum Studium an einer Fachhochschule ist danach eine praktische Tätigkeit im außer­schulischen Bereich von mindestens neun Monaten nachzuweisen.)

  • Die Abiturprüfung wird auch in der 13. Klasse abgelegt.

Mit Ausnahme des Waldorfschulabschlusses und des Hauptschulabschlusses sind alle Prüfungen zentrale Prüfungen, wobei die Aufgaben der Fachhochschulreifeprüfung von der Landes­arbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen Baden-Württembergs zentral gestellt werden.

Der Hauptschulabschluss ist an Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg keine zentrale Prüfung. Die Noten im Hauptschulabschlusszeugnis sind die in Noten gefassten Beurteilungen aus dem Waldorfjahreszeugnis. Falls ein Hauptschulabschlusszeugnis benötigt wird, wird am Ende des Schuljahres das Notenzeugnis zusammen mit dem Waldorfjahreszeugnis und Klassen­arbeiten aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik dem staatlichen Schulamt vorgelegt. Dort wird es unterschrieben und gesiegelt und ist damit dem staatlichen Hauptschul­abschluss gleichgestellt.

In der 11. Klasse gibt es für SchülerInnen, die eine entsprechende Empfehlung der Klassen­kon­ferenz erhalten haben, die Möglichkeit die Realschulabschlussprüfung abzulegen. SchülerInnen, die sich auf den Realschulabschluss vorbereiten, bleiben im Klassenverband und nehmen so weit wie möglich am normalen Unterricht teil (kein Russisch). Anschließend können alle SchülerInnen unabhängig vom Prüfungsergebnis in die 12. Klasse gehen und auch die Fachhochschulreife anstreben, sofern sie eine genehmigte Projektarbeit vorweisen können. Die Entscheidung, wer an der Vorbereitung auf den Realschulabschluss teilnimmt, findet in der 10. Klasse statt:

  1. In einem Elternabend, spätestens vor den Osterferien, werden die Eltern über den Realschul­abschluss und die erforderlichen Schritte dorthin informiert.

  2. Vor den Pfingstferien entscheidet die Klassenkonferenz, für welche SchülerInnen ein Realschul­abschluss sinnvoll oder notwendig erscheint. Die Empfehlungen werden den Eltern und SchülerInnen schriftlich mitgeteilt.

  3. SchülerInnen, die keine Empfehlung erhalten haben und sich trotzdem eine Teilnahme wünschen, können dies beantragen. Über die Annahme der Anträge entscheidet die Klassen­konferenz.

  4. SchülerInnen der 12. und 13. Klasse können in Ausnahmefällen an der Realschulabschluss­prüfung teilnehmen, wenn sie dies spätestens Mitte Januar beantragt haben. Allerdings wird in Mathematik dann auch der Stoff der 12. Klasse geprüft.

Der Waldorfschulabschluss umfasst die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht, das erfolgreiche Abschließen der Projektarbeit sowie die Teilnahme am Eurythmieabschluss und am Theater­projekt der 12. Klasse. Des Weiteren müssen alle Oberstufenpraktika in der Zeit ab der Aufnahme in die Oberstufe absolviert worden sein.

Wird die Projektarbeit nicht bestanden, so darf der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin die 12. Klasse nicht weiter besuchen. In solchen Fällen kann der Schüler/die Schülerin einen Antrag auf sofortige Aufnahme in die 11. Klasse stellen, um die Projektarbeit erneut anzugehen.

Vor den Osterferien des 12. Schuljahres entscheidet die Klassenkonferenz, welche SchülerInnen am Fachhochschulreife– bzw. am Abiturkurs teilnehmen werden. In den Fachhochschulreifekurs können nur SchülerInnen aufgenommen werden, die mindestens seit der 9. Klasse eine Waldorfschule besuchen.

  1. In einem Elternabend, spätestens vor Weihnachten, werden die Eltern über die höheren Abschlüsse und die erforderlichen Schritte dorthin informiert.

  2. Danach geben die SchülerInnen eine ausführliche schriftliche Selbsteinschätzung ab.

  3. Für die Entscheidung der Klassenkonferenz, welcher Abschluss für welche Schüler/welche Schülerin sinn­voll erscheint, sind folgende Aspekte ausschlaggebend:
    a. Bestandener Waldorfschulabschluss
    b. Arbeitshaltung
    c. Leistung in allen Unterrichtsfächern

    Die Empfehlungen werden den Eltern und SchülerInnen schriftlich mitgeteilt.

  4.  SchülerInnen, die einen anderen Abschluss anstreben als den ihnen empfohlenen, können eine Aufnahme in den jeweiligen Kurs beantragen. Über die Annahme der Anträge entscheidet die Klassenkonferenz zusammen mit den Prüfungsbeauftragten.

Zulassung zu den Prüfungen

Die Zulassung zu den Prüfungen unterliegt den unten beschriebenen Bedingungen. Wird ein Schüler/eine Schülerin nicht zugelassen, wird eine sinnvolle individuelle Lösung gesucht.

Realschulabschluss

In der 11. Klasse entscheidet der Prüfungsbeauftragte vor den Osterferien, welche der angetre­tenen SchülerInnen zur Realschulabschlussprüfung angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt nach den Kriterien, die auch für das Bestehen der Realschulabschlussprüfung in den Fächern Englisch, Deutsch und Mathematik gelten:

1. in keinem dieser Fächer die Note „ungenügend“ (6);
2. in höchstem einem Fach die Note „mangelhaft“ (5);
3. insgesamt ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ (4).

Fachhochschulreife

Im Fachhochschulreife-Kurs der 13. Klasse entscheidet die Prüfungsbeauftragte vor den Weihnachtsferien, welche SchülerInnen zur Fachhochschulreifeprüfung angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt nach den Kriterien, die auch für das Bestehen der Fachhochschul­reifeprüfung gelten:

1. in keinem der vier Prüfungsfächer Deutsch, Englisch, Mathematik und naturwissenschaftliches Fach die Note „ungenügend“ (6);
2. in höchstem einem Fach die Note „mangelhaft“ (5);
3. insgesamt ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ (4).

Abitur

Im Abitur-Kurs der 13. Klasse entscheidet der Prüfungsbeauftragte Mitte Januar anhand der von den SchülerInnen im ersten Halbjahr erbrachten Leistungen, welche SchülerInnen zur Abitur­prüfung angemeldet werden. Die Zulassung erfolgt nach den Kriterien, die auch für das Bestehen der vier schriftlichen Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und Geschichte gelten: 

1. in keinem dieser Fächer die Note „ungenügend“ (0 NP);
2. insgesamt ein Notendurchschnitt von mindestens „ausreichend“ (5 NP).